Häufig gestellte Fragen
Sollten Sie mal verhindert sein und einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Frühzeitig abgesagte Termine können wir dann ggf. anderweitig vergeben. Falls eine Absage zu spät oder etwa gar nicht erfolgt, so müssen wir unter Umständen den Termin dennoch in Rechnung stellen.
Im Idealfall tragen Sie bequeme, sportliche Kleidung oder bringen diese mit. Sie sollten auch an die Verordnung Ihres Arztes und eventuelle Befunde Ihres Arztes oder Röntgenaufnahmen denken. Handtücher bieten wir in unserer Praxis jederzeit kostenfrei zur Nutzung an.
Wir führen gerne auch Hausbesuche durch.
Allerdings sollten Sie beachten, dass eine Behandlung in der Praxis in den meisten Fällen erheblich schneller und unkomplizierter vonstatten geht.
Fragen Sie also so früh wie möglich nach einem Termin für Hausbesuche.
Falls es sich um einen akuten Notfall handelt, können Sie natürlich auch unangemeldet in die Praxis kommen oder mit uns in Kontakt treten. Bitte beachten Sie aber, dass wir für gewöhnlich Termine vergeben.
Im alltäglichen Betrieb kann es schon mal passieren, dass ein Klingeln unbeantwortet bleibt. Wir würden Sie bitten, in solchen Fällen auch den Anrufbeantworter zu nutzen und ihre Nummer zu hinterlassen. Dann können wir Sie schnellstmöglich zurückrufen.
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Der Beginn der Behandlung unterliegt einer Frist von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung. Allerdings kann der Arzt auch einen dringlichen Behandlungsbeginn angeben, dann muss das Rezept innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Die 28 Tage werden nach Kalendertagen gerechnet, also inklusive Wochenenden und Feiertagen. Kann die Behandlung nicht bis zu diesem Zeitpunkt begonnen werden, ist die Verordnung nicht mehr gültig.
Die Behandlung darf maximal 14 Tage unterbrochen werden (Kalendertage). Danach verliert das Rezept seine Gültigkeit und die Behandlung wird abgebrochen, da die Kasse weitere Behandlungen nicht bezahlt. Jedoch gibt es hier natürlich Ausnahmeregelungen bei Krankheit, Urlaub oder Fortbildung.
Die Mindestzeit, die für manuelle Therapie und Krankengymnastik angesetzt wird, beträgt 15min. Darin enthalten sind sowohl das Vereinbaren oder Verschieben eines Termins, das An- und Ausziehen des Patienten, sowie die Vor- und Nachbereitung des Raumes und des behandelnden Therapeuten.
Um aber für unsere Patienten den bestmöglichen Therapieerfolg zu erreichen, versuchen wir in der Regel die Behandlungsdauer von 20 Minuten zu ermöglichen.